Bernhardt & Kollegen hilft Ihnen, sich von der Sozialversicherungspflicht zu befreien. Auch rückwirkend, sodass eine drohende Nachforderung vermieden wird.
Ihre Vorteile:
Sie wünschen sich mehr Netto vom Brutto?
Möchten Sie künftige Zahlungen in die Sozialversicherung vermeiden? Unternehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte sind oft nicht sozialversicherungspflichtig und können Zahlungen in die Sozialkassen vermeiden und stattdessen die (besseren) privaten Möglichkeiten der Vorsorge für sich nutzen. Wir begleiten die Umsetzung einer solchen Sozialversicherungs-Befreiung.
Sie haben eine drohende Nachzahlung?
Haben Sie kürzlich einen Bescheid mit einer Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen erhalten? Dann kontaktieren Sie uns! Wir informieren Sie ausführlich darüber, welche Rechte und Möglichkeiten Sie haben, um sich vor der Sozialversicherung rückwirkend und zukünftig zu befreien und helfen Ihnen, diese umzusetzen.
Häufige Fragen zur Sozialversicherungs-Pflicht
Eigentlich war ich sicher, eine Befreiung von der Sozialversicherung sei nicht möglich…
Aufgrund der gängigen Ablehnungspraxis der Krankenkassen bzw. der Rentenversicherung Bund, hatten wir Zweifel, ob dies gelingen könne. Durch Ihre kompetente Aufarbeitung des Themas und die fundierte Gestaltung der entscheidungsrelevanten Kriterien, wurde uns innerhalb weniger Wochen die Sozialversicherungsfreiheit von der Krankenkasse bestätigt.
Thomas W. (Steuerberater)