Wieso werde ich nicht von meinem Steuerberater informiert?

Die Überprüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status fällt in den Bereich der Rechtsberatung.

Der Steuerberater darf in den meisten Fällen keine Beratung zu diesem Thema vornehmen. Es darf ausschließlich nur ein Rechtsanwalt oder ein staatlich geprüfter Rentenberater (Jurist im Sozialversicherungsrecht) bzw. Rechtsbeistand, Sie bei dem Antragsverfahren gegenüber der Krankenkasse, Deutschen Rentenversicherung oder gar vor den Sozialgerichten vertreten.

Somit fällt diese Thematik tatsächlich nicht in das Aufgabengebiet des Steuerberaters.