Kann man etwas gegen eine drohende Nachzahlung an die Rentenversicherung tun?
- Kann man etwas gegen eine drohende Nachzahlung an die Rentenversicherung tun?
- Wie soll man verfahren, wenn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine Prüfung anordnet?
- Wie soll man verfahren, wenn eine Anhörung von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erlassen wird?
- Wie soll man verfahren, wenn ein Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erlassen wird?
- Kann man sein Geld wieder zurückbekommen, wenn man die Forderungen schon beglichen hat?
- Wie hoch sind die Erfolgschancen, einen Bescheid auf bestehende Rentenversicherungspflicht abzuwenden?
Die Deutsche Rentenversicherung DRV hat Sie mit einem Schreiben „beglückt“ und Sie informiert, dass Ihnen eine Prüfung auf Rentenversicherungspflicht ins Haus steht. Sollte die Prüfung ergeben, dass bei Ihnen eine Rentenversicherungspflicht besteht, drohen satte Nachzahlungen — denn die ausstehenden Beiträge werden rückwirkend erhoben.
Nicht immer sind diese Befunde gerechtfertigt.
In einigen Fällen, insbesondere wenn es sich um die mögliche Rentenversicherungspflicht eines Gesellschafters, Geschäftsführers, freien Mitarbeiters oder freischaffenden Künstlers handelt, kann ein Befund auf eine bestehende Rentenversicherungspflicht falsch sein. Ein inkorrekter Bescheid kann angefochten werden, wodurch die Forderungen hinfällig werden. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema:
Wie soll man verfahren, wenn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine Prüfung anordnet?
Man sollte bereits im Vorfeld Problemfälle aufgreifen und einer rechtlichen Prüfung durch einen spezialisierten Berater unterziehen — insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsstatus als Gesellschafter/Geschäftsführer sowie der Thematik der freien Mitarbeiter und der Künstlersozialkasse. In diesen Bereichen prüft der Prüfdienst der Sozialversicherungsträger regelmäßig und hier bestehen erfahrungsgemäß auch die meisten Fehler. Durch ein frühes Aufgreifen der Fälle, kann man im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten bereits gestaltend tätig werden und damit Probleme noch rechtzeitig beseitigen, bevor diese von der Deutschen Rentenversicherung aufgegriffen werden und zu erheblichen Nachzahlungen führen.
Wie soll man verfahren, wenn eine Anhörung von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erlassen wird?
Eine Anhörung kann nicht mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden, da es sich nur um die Ankündigung einer Entscheidung handelt. Auf die Anhörung der DRV sollte innerhalb der vorgegebenen Frist (meistens 2 — 3 Wochen) zwingend geantwortet werden. Sollte dies nicht möglich sein, gewährt die Behörde auch eine entsprechende Fristverlängerung. Im Rahmen der Anhörung sollten alle Kriterien vorgetragen werden, die die Behörde von der angekündigten Entscheidung abbringen kann. Hier ist dringend die Beauftragung eines rechtskundigen Beraters notwendig, da im Falle einer Verbescheidung die Forderung sofort fällig und vollstreckbar wird.
Wie soll man verfahren, wenn ein Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erlassen wird?
Sollte ein Bescheid erteilt werden, empfiehlt sich auf jeden Fall die Konsultation eines spezialisierten rechtskundigen Vertreters. Bevor ein Forderungsbescheid des Prüfdienstes ergeht, wird in der Regel eine Anhörung erstellt, die die Rechtshandlung bereits ankündigt. Gegen den Bescheid kann man innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch erheben und den Inhalt angreifen. Die Beitragsforderungen sind in der Regel sofort vollstreckbar. Es ist insoweit zu prüfen, ob eine Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden kann und ob dies sinnvoll ist.
Kann man sein Geld wieder zurückbekommen, wenn man die Forderungen schon beglichen hat?
Grundsätzlich sind die Beitragsnachforderungen im Rahmen eines Bescheides sofort vollstreckbar, sofern nicht die Aussetzung der Vollziehung gewährt wird. Die bezahlten Beiträge werden von den Einzugsstellen wieder zurückerstattet, falls sich die Forderung als unbegründet herausstellt.
Wie hoch sind die Erfolgschancen, einen Bescheid auf bestehende Rentenversicherungspflicht abzuwenden?
Das kommt ganz auf den Inhalt des Vorgangs an. Wir haben bereits zahlreiche Fälle vertreten, in denen wir Forderungen ganz oder zumindest teilweise beseitigen konnten. Es gab aber auch Fälle, wo wir die Mandanten im Vorhinein bereits aufgeklärt haben, dass wir keinerlei Erfolgsaussichten sehen und die Forderung aufgrund der Rechtmäßigkeit auch gezahlt werden muss.