Kann man etwas gegen eine drohende Nach­zah­lung an die Renten­ver­si­che­rung tun?

Die Deut­sche Renten­ver­si­che­rung DRV hat Sie mit einem Schrei­ben „beglückt“ und Sie infor­miert, dass Ihnen eine Prüfung auf Renten­ver­si­che­rungs­pflicht ins Haus steht. Sollte die Prüfung erge­ben, dass bei Ihnen eine Renten­ver­si­che­rungs­pflicht besteht, drohen satte Nach­zah­lun­gen — denn die ausste­hen­den Beiträge werden rück­wir­kend erho­ben. 

Nicht immer sind diese Befunde gerecht­fer­tigt. 

In eini­gen Fällen, insbe­son­dere wenn es sich um die mögli­che Renten­ver­si­che­rungs­pflicht eines Gesell­schaf­ters, Geschäfts­füh­rers, freien Mitar­bei­ters oder frei­schaf­fen­den Künst­lers handelt, kann ein Befund auf eine bestehende Renten­ver­si­che­rungs­pflicht falsch sein. Ein inkor­rek­ter Bescheid kann ange­foch­ten werden, wodurch die Forde­run­gen hinfäl­lig werden. Im Folgen­den finden Sie die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen zum Thema: 

Wie soll man verfah­ren, wenn die Deut­sche Renten­ver­si­che­rung (DRV) eine Prüfung anord­net? 

Man sollte bereits im Vorfeld Problem­fälle aufgrei­fen und einer recht­li­chen Prüfung durch einen spezia­li­sier­ten Bera­ter unter­zie­hen — insbe­son­dere im Bereich des Sozi­al­ver­si­che­rungs­sta­tus als Gesellschafter/Geschäftsführer sowie der Thema­tik der freien Mitar­bei­ter und der Künst­ler­so­zi­al­kasse. In diesen Berei­chen prüft der Prüf­dienst der Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger regel­mä­ßig und hier bestehen erfah­rungs­ge­mäß auch die meis­ten FehlerDurch ein frühes Aufgrei­fen der Fälle, kann man im Rahmen der recht­lich zuläs­si­gen Möglich­kei­ten bereits gestal­tend tätig werden und damit Probleme noch recht­zei­tig besei­ti­gen, bevor diese von der Deut­schen Renten­ver­si­che­rung aufge­grif­fen werden und zu erheb­li­chen Nach­zah­lun­gen führen.

Wie soll man verfah­ren, wenn eine Anhö­rung von der Deut­schen Renten­ver­si­che­rung (DRV) erlas­sen wird?

Eine Anhö­rung kann nicht mit dem Rechts­be­helf des Wider­spruchs ange­foch­ten werden, da es sich nur um die Ankün­di­gung einer Entschei­dung handelt. Auf die Anhö­rung der DRV sollte inner­halb der vorge­ge­be­nen Frist (meis­tens 2 — 3 Wochen) zwin­gend geant­wor­tet werden. Sollte dies nicht möglich sein, gewährt die Behörde auch eine entspre­chende Frist­ver­län­ge­rung. Im Rahmen der Anhö­rung soll­ten alle Krite­rien vorge­tra­gen werden, die die Behörde von der ange­kün­dig­ten Entschei­dung abbrin­gen kann. Hier ist drin­gend die Beauf­tra­gung eines rechts­kun­di­gen Bera­ters notwen­dig, da im Falle einer Verbe­schei­dung die Forde­rung sofort fällig und voll­streck­bar wird. 

Wie soll man verfah­ren, wenn ein Bescheid von der Deut­schen Renten­ver­si­che­rung (DRV) erlas­sen wird? 

Sollte ein Bescheid erteilt werden, empfiehlt sich auf jeden Fall die Konsul­ta­tion eines spezia­li­sier­ten rechts­kun­di­gen Vertre­ters. Bevor ein Forde­rungs­be­scheid des Prüf­diens­tes ergeht, wird in der Regel eine Anhö­rung erstellt, die die Rechts­hand­lung bereits ankün­digt. Gegen den Bescheid kann man inner­halb eines Monats ab Bekannt­gabe Wider­spruch erhe­ben und den Inhalt angrei­fen. Die Beitrags­for­de­run­gen sind in der Regel sofort voll­streck­bar. Es ist inso­weit zu prüfen, ob eine Antrag auf Ausset­zung der Voll­zie­hung gestellt werden kann und ob dies sinn­voll ist. 

Kann man sein Geld wieder zurück­be­kom­men, wenn man die Forde­run­gen schon begli­chen hat?

Grund­sätz­lich sind die Beitrags­nach­for­de­run­gen im Rahmen eines Beschei­des sofort voll­streck­bar, sofern nicht die Ausset­zung der Voll­zie­hung gewährt wird. Die bezahl­ten Beiträge werden von den Einzugs­stel­len wieder zurück­er­stat­tet, falls sich die Forde­rung als unbe­grün­det heraus­stellt.

Wie hoch sind die Erfolgs­chan­cen, einen Bescheid auf bestehende Renten­ver­si­che­rungs­pflicht abzu­wen­den? 

Das kommt ganz auf den Inhalt des Vorgangs an. Wir haben bereits zahl­rei­che Fälle vertre­ten, in denen wir Forde­run­gen ganz oder zumin­dest teil­weise besei­ti­gen konn­ten. Es gab aber auch Fälle, wo wir die Mandan­ten im Vorhin­ein bereits aufge­klärt haben, dass wir keiner­lei Erfolgs­aus­sich­ten sehen und die Forde­rung aufgrund der Recht­mä­ßig­keit auch gezahlt werden muss. 

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