Über uns

Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­frei­ung bei Bern­hardt & Kolle­gen aus München

In Zusam­men­ar­beit mit spezia­li­sier­ten, zuge­las­se­nen Juris­ten erstel­len wir für Sie ein Konzept. Im Anschluß leitet der Jurist ein Verfah­ren bei der zustän­di­gen Behörde ein. Wir beglei­ten Sie von Beginn an und stehen Ihnen während der Abwick­lung und auch zukünf­tig bei allen Fragen rund um dieses Thema zur Verfü­gung.

In den meis­ten Fällen haben wir fest­ge­stellt, dass der Sozi­al­ver­si­che­rungs­sta­tus nicht eindeu­tig und rechts­si­cher mit den Behör­den geklärt ist oder der Bescheid der Behörde nicht den derzei­ti­gen Verhält­nis­sen entspricht. Dadurch können erheb­li­che Risi­ken und damit finan­zi­elle Nach­teile entste­hen. 

Wie gehen wir vor?

Ein Jurist des Sozi­al­ver­si­che­rungs­rechts analy­siert die indi­vi­du­elle Situa­tion und gibt Ratschläge für die Gestal­tung der Rahmen­be­din­gun­gen. Durch das spezia­li­sierte Know-How unse­res Rechts­be­ra­ters kann eine ange­strebte Sozi­al­ver­si­che­rungs­frei­heit inner­halb weni­ger Wochen erreicht werden.

Machen Sie den Sozial­versicherungs-Check

Viele unse­rer Kunden hätten sich nie träu­men lassen, wie einfach die Befrei­ung aus der Sozial­versicherung funk­tio­niert – auch wenn es schein­bar nicht geht! Wir zeigen Ihnen, wie es gehen kann!